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Brunner: Finanzministerium startet Informationskampagne zu Entlastungsmaßnahmen 2024

Aktualisierter Entlastungsrechner zeigt persönliche Ersparnis durch Abschaffung der kalten Progression

(OTS) – Auch im kommenden Jahr profitieren die Menschen von den Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung. Vor allem dank der Abschaffung der kalten Progression heißt es auf dem Lohnzettel ab Jänner „Mehr Netto vom Brutto“. Hat man beispielsweise im Jahr 2023 ab einer Einkommenshöhe von 11.693 Euro Steuern bezahlt, so liegt ab 1.1.2024 die Grenze für ein steuerpflichtiges Einkommen erst bei 12.816 Euro. Doch auch durch andere Entlastungen werden den Menschen mehr finanzielle Spielräume verschafft: So wird die letzte Etappe der Steuersenkungen im Rahmen der ökosozialen Steuerreform umgesetzt. Das Finanzministerium startet daher mit Anfang Jänner eine Informationskampagne unter dem Slogan „Sag hallo zu: Mehr für Familien und mehr Lohn für Leistung“.

„Die österreichische Bundesregierung hat zahlreiche Maßnahmen gesetzt, um die Kaufkraft zu stärken und damit die Wirkung der Inflation abzufedern. Das waren einerseits rasche und einmalige Unterstützungsleistungen, aber auch strukturelle Maßnahmen wie die Abschaffung der kalten Progression. Wir verfolgen mit dieser Informationsoffensive das Ziel, den Menschen die verschiedenen Entlastungsmaßnahmen wie die Abschaffung der kalten Progression, die Erhöhung des Kindermehrbetrages, die Verlängerung der Homeoffice-Regelung und die Anhebung des monatlichen Freibetrages für Überstundenzulagen bewusst zu machen. Damit soll eine positive Grundstimmung und Zuversicht erzeugt werden, die Investitionen fördert und den Konsum ankurbelt“, so Finanzminister Magnus Brunner.

Mit dem Entlastungsrechner des Finanzministeriums www.bmf.gv.at/entlastungsrechner kann jede und jeder seine persönliche Entlastung ausrechnen. Zudem wurde unter bmf.gv.at/entlastungen2024 eine Informationsseite eingerichtet, auf der die einzelnen Maßnahmen übersichtlich dargestellt sind und Beispiele ein Gefühl für die tatsächliche Entlastung vermitteln.

Die Informationskampagne startet Anfang Jänner 2024 und läuft bis Mitte Februar. Primäre Zielgruppen sind Familien und die arbeitende Bevölkerung, da diese von den Maßnahmen am meisten profitieren. Die Kampagne wird online, im Print- und Hörfunkbereich sowie über Außenwerbung präsent sein. Durch diesen Mediamix ist sichergestellt, dass auch mobile Zielgruppen gut erreicht und über die Maßnahmen informiert werden.

Entlastungsbeispiele
A ist in einer Stahlfabrik im Schichtbetrieb beschäftigt und arbeitet pro Monat zusätzlich 20 Überstunden. A erhält ein monatliches Bruttogehalt (ohne Überstunden und SEG-Zulagen) in der Höhe von 3.666 Euro.

  • Einkommensteuer (Anhebung Tarifstufengrenzen, Erhöhung Verkehrsabsetzbetrag): 679 € Entlastung
  • Überstunden-Zulagen (Anhebung auf bis zu 200 Euro monatlich für die ersten 18 Stunden): 337 € Entlastung
  • SEG-Zulagen (Anhebung auf bis zu 400 Euro monatlich): 192 € Entlastung
  • Gesamtentlastung 2024: 1.208 €

B ist alleinerziehende Angestellte und hat zwei Kinder unter 18 Jahren. Sie erhält ein monatliches Bruttogehalt in der Höhe von 1.650 Euro.

  • Einkommensteuer (Anhebung Tarifstufengrenzen, Erhöhung SV-Rückerstattung): 335 € Entlastung
  • Alleinerzieherabsetzbetrag (Erhöhung um 9,9%): 71 € Entlastung
  • Kindermehrbetrag (Anhebung auf 700 Euro monatlich pro Kind): 300 € Entlastung
  • Gesamtentlastung 2024: 706 €

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