KUNST-KULTUR

Kaup-Hasler: Start für Call zur Förderung von Kunst und Kultur im digitalen Raum

Online-Einreichungen zwischen 1. Juni und 31. Juli bei Stadt Wien Kultur

(rk) Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (BMKÖS) und die Bundesländer führen in einer Kooperation einen Call zur Förderung von Kunst und Kultur im digitalen Raum durch. Das Gesamtvolumen des Calls beträgt 2,5 Million, wobei die Hälfte vom Bund und die andere Hälfte von den Bundesländern gemeinsam kommt. Die Stadt Wien beteiligt sich über die Kulturabteilung mit 250.000 Euro an diesem Vorhaben, der Bund legt die gleiche Summe drauf.

„Ich begrüße diese Initiative des Bundes, mit Hilfe der finanziellen und ideellen Unterstützung der Bundesländer einen Call ins Leben zu rufen, in dessen Fokus neue Formate der künstlerischen Produktion und der Wissens- und Kulturvermittlung stehen. Die Stadt unterstützt den Call gerne, zumal jetzt während der Pandemie sich viele kulturellen Angebote ins Internet verlagert haben. Digitale Kunst ist jedoch nicht nur das Streamen von Inhalten, sondern geht weiter darüber hinaus und es ist spannend, diese Entwicklung durch kreative Projekte mitzufördern“, so Wiens Kulturstadtrat Veronica Kaup-Hasler.

Die inhaltliche Bandbreite umfasst zusätzlich zu Kunst- und Kulturprojekten digitale Strategien, künstliche Intelligenz, Apps, Games, digitale Plattformen und interaktive Webseiten sowie Projekte im Bereich der Virtual- und Augmented Reality.

„Ein unabhängiger Fachbeirat wird die Kulturabteilung der Stadt Wien und das BMKÖS bei der Begutachtung der eingelangten Anträge unterstützen und Empfehlungen für Förderungen abgeben“, so Anita Zemlyak, Leiterin der Kulturabteilung.

 

Kunst und Kultur im digitalen Raum – Call 2021

Die Einreichungen sind online zwischen 1. Juni und 31. Juli an die Kulturabteilung der Stadt Wien zu richten.

Antragsberechtigt sind

  • juristische Personen mit Sitz in Wien
  • eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Wien
  • natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, mit Hauptwohnsitz in Wien

 

Der Start der eingereichten Vorhaben muss im 4. Quartal 2021 erfolgen. Die Projektlaufzeit endet mit 31.12.2022.

Zur Ausschreibung

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/kultur/projekte/subventionen/digitaler-raum.html

https://www.bmkoes.gv.at/call2021

 

Förderrichtlinien und Förderbedingungen:

https://www.wien.gv.at/kultur/abteilung/foerderungen/richtlinie-digitaler-raum-call-2021.html

https://www.bmkoes.gv.at/foerderbedingungen-call2021Bund

https://www.bmkoes.gv.at/Kunst-und-Kultur/rechtsgrundlagen

ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert